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Oddset darf keine Wetten mehr von Hartz IV Empfängern entgegennehmen.

10.03.2011
In Nordrhein-Westfalen dürfen Hartz-IV-Empfänger keine Sportwetten mehr abschließen. Das Landgericht Köln verhängte eine einstweilige Verfügung gegen die Westdeutschen Lotterie.

Das Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung und drohte den Verantwortlichen der Westlotto bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an. Sollten die Lotto-Annahmestellen, einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen, so drohen der Annahmestelle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ beziehungsweise eine sechsmonatige Haftstrafe.

Die einstweilige Verfügung wurde durch den Sportwetten-Anbieter Tipico beantragt, weil die Westdeutsche Lotterie gegen das Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Dieser diente auch dem Schutz von Menschen mit geringem Einkommen vor Glücksspiel. In der Begründung hieß es auch, dass die Lotto-Annahmestellen keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, die Spieleinsätze riskieren, die nicht in einem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen.

Westlotto wird wahrscheinlich ein Hauptsacheverfahren eröffnen. In so einem Verfahren müssen die Vorwürfe bewiesen werden. Auch unklar ist, wie die auferlegten Pflichten durch die einstweilige Verfügung in der Praxis umgesetz werden soll.

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Bildquellenangabe: Sportwetten-Filiale (Wikimedia)


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