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Deutscher Glücksspielstaatsvertrag am Scheitern

11.07.2011
Der von 15 Bundesländern neu entworfene Glücksspielstaatsvertrag scheint vor der EU-Kommission zu scheitern. Die geplanten Regeln verstoßen gegen den Binnenmarkt und sind daher mit dem geltenden EU-Recht nicht vereinbar. Brüssel bereitet zu Zeit ein Schreiben an die Bundesländer vor, in der sie auf die rechtlichen Mängel des Entwurfs hinweist. Werden diese nicht korrigiert und das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet, muss Deutschland eventuell mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen.

Die EU-Kommission beanstandet insbesondere zwei Punkte: Erstens planen die Länder für Sportwetten bundesweit nur sieben Konzessionen zu vergeben, was Rechtswissenschaftler für eine willkürliche Wahl halten. Zweitens soll eine zusätzliche Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent neben der normalen Umsatzsteuer erhoben werden. Private Anbieter hätten dadurch kaum Chancen zur Wirtschaftlichkeit, weshalb dieser Aspekt gegen die geplante Liberalisierung des Wettbewerbs spricht.

Die Online-Vermittlung von Glücksspielen stellt ein weiteres Problem des Staatsvertrags dar. Die Länder wollen die Internetvermarktung legalisieren, aber mit strengen Restriktionen, zum Beispiel Sperren für ausländische und nicht lizensierte Anbieter. Brüssel sieht dies äußerst kritisch.

Schleswig Holstein ist das einzige Bundesland, das seinen eigenen Glücksspielvertrag entworfen hat. Er wurde bereits der EU-Kommission vorgelegt und fand dort keine großen Beanstandungen. Der Kieler Landtag stimmt in diesen Tagen über das Gesetz ab, welches im Gegensatz zu den anderen Bundesländern eine liberalere Handhabung und Lizenzvergabe vorsieht. Zudem sollen künftig Lotto und Sportwetten im Internet erlaubt sein. Dies war seit 2008 mit dem Inkrafttreten des Lottomonopols aus Gründen der Suchtprävention untersagt, was unter anderem massive Gewinneinbußen zur Folge hatte.


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