ZAK erlaubt Sportwettenlizenz-Antragstellern Sponsoring im Privat-TV
26.09.2012Auf ihrer Sitzung am 18. September in Düsseldorf beschloss die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), dass Sportwettenanbieter, die eine Konzession in Deutschland beantragt haben, jetzt Sendungen im Privatfernsehen sponsern können, ohne dass die Medienaufsicht dies beanstanden wird.
Das TV-Sponsoring von Sportwettenanbietern wird aber nur geduldet, wenn es nicht mit einem werblichen Slogan versehen wird. Eigentlich dürfen laut dem geltenden Recht Sportwettenanbieter erst dann Fernsehsendungen sponsern, wenn sie über eine Konzession verfügen. Doch das Vergabeverfahren läuft derzeit noch. Am 12. September endete die Bewerbungsfrist; die 20 zur Verfügung stehenden Lizenzen werden voraussichtlich Anfang 2013 vergeben. Die Ausstrahlung von Sportwettenwerbung bleibt solange verboten. Nur wer dann eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erhält, darf Werbespots ausstrahlen.
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