Werbung für Glücksspiel bleibt auch in Neuseeland verboten
21.11.2010Trotz einiger Gerichtsurteile für Anbieter von Glücksspiel, wie beispielsweise der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs in der Sache „Westlotto“ gegen Bwin diese Woche (wir berichteten), bleibt der Bereich der Werbung für Sportwetten, Poker und Co. umstritten.
In Neuseeland verlor jetzt das Fernsehunternehmen TV Works den Prozess um die Werbung für ein Pokerturnier, die auf zwei Sendern gelaufen war.
Das höchste Gericht Neuseelands entschied, dass der Spot zur Asia Pacific Poker Tour gegen das Glücksspiel-Gesetz von 2003 verstoße. TV Works hatte argumentiert, dass die Teilnehmer des Turniers um einen Preis spielten und es für den Sieg nicht auf Glück, sondern auf die Fähigkeiten der Spieler ankommen würde. Ein Bezirksgericht hatte dieser Argumentation zuvor stattgegeben: Ein Pokerturnier sei kein Glücksspiel, wie es im Gesetz definiert werde.
Der zuständige Richter des obersten Gerichts hob diese Entscheidung nun auf, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass die Gesetzeslage sehr unklar sei. Er gab den Fall daher an das Bezirksgericht zurück, das nun über eine mögliche Strafe gegen TV Works entscheiden soll. Das Fernsehunternehmen, dem die beiden TV-Sender TV3 und C4 gehören, will ein Berufungsverfahren in Betracht ziehen.
Auch in Deutschland ist Werbung für Glücksspiel verboten, wodurch beispielsweise den Sportvereinen Sponsoring-Einnahmen in Millionenhöhe entgehen.
Autor: Kalusi
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