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Österreich beschließt Nationales Maßnahmenpaket gegen Wettbetrug

05.06.2014
Das österreichische Sportministerium hatte Anfang des Jahres zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe geladen, um den Ist-Stand der Bekämpfung von Wettbetrug und Spielmanipulation zu erheben und weitere Maßnahmen zu erarbeiten. Nun wurde der Endbericht vom Ministerrat beschlossen und vorgestellt.

"Neben Doping ist Wettbetrug die neue große Gefahr für den Sport. Betrug und Manipulation bedrohen die Fairness im Sport und Fairness ist einer der wichtigsten Werte, die der Sport vermitteln soll. Die von der Wettmafia ausgehende Gefahr reicht bis tief in die internationale, organisierte Kriminalität hinein und macht auch vor Österreich nicht halt", sagte Sportminister Gerald Klug.

"Wir sind zwar nicht Weltmeister im Fußball, aber wir sind Weltmeister im Kampf gegen Wettbetrug", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und verwies auf das Trainingsprogramm, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit Interpol ausgearbeitet wurde. "Dieses Trainingsprogramm wird weltweit bei Schulungen von Polizisten, Staatsanwälten, Sportfunktionären, Trainern, Athleten und Schiedsrichtern eingesetzt. Mittlerweile wird es auch in Slowenien, Südafrika und zur Vorbereitung für die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien angewendet."

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden nun möglichst rasch und Schritt für Schritt umgesetzt. Klug: "Wie schon im Kampf gegen Doping nimmt Österreich in der Bekämpfung von Wettbetrug mit diesem Maßnahmenpaket eine Vorreiterrolle ein."

Die Kernergebnisse der Arbeitsgruppe:

- Disziplinarrecht verschärfen und Sportförderungen an strenge Bestimmungen knüpfen: Verbände können über Sportler, die in Wettbetrug verwickelt sind, Strafen und Sperren verhängen. Alle Fachverbände werden nun dabei unterstützt, disziplinarrechtliche Bestimmungen in ihren Statuten zu implementieren, die Sportförderung wird an das Vorliegen entsprechender Regularien geknüpft.

- Akteneinsicht für Verbände: Wenn Ermittlungen in konkreten Verdachtsfällen laufen, können Sportverbände in Zukunft leichter Akteneinsicht erhalten, um rasch disziplinarrechtliche Maßnahmen wie Sperren veranlassen zu können. Das Justizministerium wird allfällige offene Fragen zur Akteneinsicht für Sportverbände zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren im Erlassweg klären.

- Prävention und Ermittlung: Der Verein Play Fair Code wird die bewusstseinsbildende Arbeit im Bereich des Kampfs gegen Spielmanipulationen (www.playfaircode.at) ausbauen. Gleichzeitig könnte der Verein zur "Nationalen Plattform" für die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Verbänden und Ermittlungsbehörden ausgebaut werden. Damit wird schon jetzt eine zentrale Forderung der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Europaratskonvention in Angriff genommen. Um die Informationsgewinnung, Aufklärung, Ermittlungen und Präventionsarbeit im Sportbereich zu bündeln, wurde im Bundeskriminalamt ein eigenes Referat "Integrity in Sports Unit" eingerichtet.

- Einschränkung bestimmter Spielformen bei "Sportwetten": Der Buchmacherverband hat sich als Interessenvertretung der Buchmacher in Österreich im Zuge der Beratungen der Arbeitsgruppe zum Verzicht auf bestimmte Formen so genannter "Ereigniswetten", wie z.B.: "wer macht den nächsten Einwurf" bekannt.

- Qualitätssiegel: Für österreichische Wettspielanbieter soll ein Qualitätssiegel geschaffen werden. Ziel ist es, die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards am heimischen Wettspielmarkt nachhaltig abzusichern.

- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sportwetten in Österreich sollen vereinheitlicht werden: Die kompetenzrechtliche Lage auf dem Gebiet der Sportwetten ist komplex, Sport- und Gesellschaftswetten fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Wettbegriffs, möglichst weitgehende Harmonisierung von Standards und Rechtsgrundlagen für Sportwetten zum Beispiel durch Abschluss einer § 15a-Vereinbarung, die Prüfung der Einschränkung von bestimmten Wettformen, verstärkter Spielerschutz und eine bundesweite Koordination des Kampfs gegen Wettspielmanipulation sind notwendig.

- Neue Tatbestände im Strafrecht prüfen: Das Justizministerium wird die Frage, ob und inwieweit Manipulationen von Sportereignissen in besonderen Tatbeständen ("Tatbestand Wettbetrug") strafrechtlich zu erfassen sind, in die Strafrechtsreform 2015 miteinfließen lassen.


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