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Landgericht Köln bestätigt Wettverbot für Hartz-IV-Bezieher

08.05.2011
Die Westdeutsche Lotterie (Westlotto) darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts auch in Zukunft den Empfängern von Hartz IV nicht die Teilnahme an Sportwetten ermöglichen.

Der Widerspruch der Westlotto gegen die ursprüngliche Gerichtsentscheidung wurde abgewiesen, jetzt will der Wettanbieter vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Dem umstrittenen Urteil nach ist es Empfängern von Sozial-Geldern verboten, Wetten mit hohen und zu ihrem Einkommen nicht verhältnismäßigen Einsätzen abzuschließen. Dabei wurde Westlotto allerdings nicht verpflichtet, Wetten im Rahmen kleiner Beträge zu verweigern oder über alle Kunden Informationen über deren Finanzverhältnisse einzuholen. Sollte dem Wettanbieter jedoch die schwierige finanzielle Situation eines Kunden bewusst sein, dürfe Westlotto von diesem keine Wetten mit höheren Einsätzen entgegen nehmen.

Westlotto bezeichnete das Urteil als diskriminierend und praktisch kaum umsetzbar. Generell gelte, dass Sportwetten im Verhältnis zu den Finanzen eines Kunden stehen sollten, unabhängig von dem tatsächlichen Einkommen.

Autor: Esther


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