Glücksspielstaatsvertrag – Drei Modelle und ein Vorschlag für das Glücksspiel
24.02.2011Heute treffen sich die Chefs der Staatskanzleien zur Beratung über den Glücksspielstaatsvertrag. Dieser gilt als richtungsweisend für das Treffen der Ministerpräsidenten im Frühjahr. Zur Entscheidung für die Änderung des Glücksspielvertrags, stehen drei Vertragsmodelle und ein neuer Vorschlag der DOSB.
Die Vertragsmodelle im Überblick:
1. Die staatlichen Glücksspielangebote sollen durch die Öffnung des Internetvertriebsweges weiterentwickelt werden.
2. Regulierte Marktöffnung der Glücksspiele und die Beibehaltung des Lottmonopols.
3. Die Zulassung privater Anbieter im Sportwettensektor, aber zeitlich und zahlenmäßig befristet.
4. Der DOSB fordert eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Einhaltung des Lottomonopols.
Nach Markus Maul (Verband europäischer Wettunternehmer) ist Modell I und III zum Scheitern verurteilt. „Das BVerG machte damals deutlich, dass Image- und Sympathiewerbung mit dem Monopol nicht vereinbar ist. Auch ist der Vertriebsweg Internet, wie es Modell I vorsieht, wegen der Suchtpräventionsbegründung nicht mit dem Monopol vereinbar. Das Modell III würde wegen der Beschränkung von Anbietern rechtlich scheitern. Eine willkürlich bestimmte Anzahl von Konzessionen lässt sich rechtlich nicht gerechtfertigten.“ Sind seine Argumente gegen Modell I und III.
„Allenfalls wäre Model II und der Vorschlag der DOSB zulässig. Eine kontrollierte und befristete Zulassung der privaten Anbieter könnten das Totschlagargument der Monopolverfechter „Die Privaten werden keine Steuern zahlen“ widerlegen und beweisen wie ein liberales System funktioniert“, schätzte Markus Maul die Modelle II und IV ein.
Autor: Baris
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