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Glückspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer ist in Kraft getreten

02.07.2012
Der Glückspieländerungsstaatsvertrag der 15 Bundesländer ist mit dem gestrigen 1. Juli offiziell in Kraft getreten. 14 von 16 Bundesländer hatten den Vertrag in den letzten Wochen in ihren Länderparlamenten ratifiziert, lediglich Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen fehlen nun noch.

Die neue Regierung in Schleswig-Holstein kann den Sonderweg der vorigen CDU/FDP Koalition frühestens im August zurücknehmen. In Nordrhein-Westfalen kam es aufgrund der Landtagswahlen zu Verzögerungen. Der Vertrag soll aber noch bis Mitte Juli ratifiziert werden.

Der Vertrag erlaubt erstmals in Deutschland einer begrenzten Anzahl von Sportwettenanbietern, für eine Testphase von sieben Jahren legal auf dem deutschen Glücksspielmarkt tätig zu werden. Die 20 Lizenznehmer müssen dann allerdings 5% Steuern auf jeden Wetteinsatz zahlen. Der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wird aber wieder zugelassen. Online-Poker und Online-Casino bleiben, wie auch im alten Vertrag, verboten.


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