Gericht untersagt Sportwetten in Spielhallen
09.12.2011In Spielhallen dürfen keine Sportwetten angenommen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem heute veröffentlichten Urteil bekannt gegeben. Eine Spielhalle hatte gegen die Stadt Essen geklagt, da das Ordnungsamt der Stadt die Annahme von Sportwetten in der Halle untersagt hatte.
Im nordrhein-westfälischen Glücksspielstaatsvertrag steht, dass Sportwetten-Annahmestellen nicht in Spielhallen eingerichtet werden dürfen. Laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen steht Verbot in keinem Widerspruch zur Verfassung oder Europarecht. Die Regelung bestehe, da verhindert werden soll, dass die Gelegenheit zum Wetten in einer Umgebung eröffnet wird, in der ohnehin schon eine hohe Spielsuchtgefahr besteht.
Laut dem OVG verletzt das staatliche Monopol im Bereich der Sportwetten zwar die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Darauf könnten sich aber private Wettbürobetreiber, die in Spielhallen Sportwetten anbieten, nicht berufen. Der Spielhallenbetreiber kann nun nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
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