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Durchbruch in der Glücksspieldebatte

01.07.2011
Beim deutschen Glückspielgesetz kommt Bewegung auf. Seit Herbst 2010 debattiert der Europäische Gerichtshof über das staatliche Monopol. Damals widerrief er den Glücksspielstaatsvertrag, weil dieser nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Nun sind seit dem 28. Juni 2011 die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle, welches dem EuGH folgt, rechtskräftig und damit können private Firmen wieder Wetten anbieten.

Wegen des Monopols hatten bisher nur staatliche Unternehmen die Erlaubnis, Sportwetten anzubieten und zu bewerben. Die Online-Vermittlung war gänzlich verboten. Daher vermittelten manche private Firmen ausländische Sportwetten, um die Verordnung zu umgehen. Andere Online-Anbieter wie Tipp 24 mussten ihr Wettgeschäft für Deutschland stark einschränken und reduzierten ihr Werbebudget drastisch.

Diese Restriktionen haben nun ein Ende, denn gemäß des Europäischen Gerichtshofs trage der deutsche Glückspielstaatsvertrag nicht effektiv dazu bei, „die Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen".
Das wesentliche Ziel des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes war, die Spielsucht insbesondere bei Jugendlichen zu bekämpfen beziehungsweise bereits in ihrer Entstehung zu verhindern.

Parallel zu dieser Entscheidung arbeiten die Bundesländer an einer Überarbeitung des GlüStV, wobei Schleswig-Holstein einen Sonderweg einschlägt. Das Land bezweckt einen liberaleren Entwurf, der eine Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter ab 2012 vorsieht.


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