Deutsches Monopol für Glücksspiel und Sportwetten gekippt
08.09.2010Heute entschied der europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Regelungen für Sportwetten und Glücksspiel in Deutschland gegen europäisches Recht verstoßen.
Das Glücksspiel-Monopol ist demzufolge unzulässig und ab sofort außer Kraft gesetzt. Damit folgte das EU-Gericht nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts, der gefordert hatte, die Änderungen der Regelungen den einzelnen Bundesländern zu überlassen.
Zur Bekämpfung von Spielsucht dürfen laut dem Gericht prinzipiell der freie Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit in EU-Ländern beschränkt werden. In Deutschland seien die Einschränkungen aber nicht gerechtfertigt: Die Regelungen seien „nicht kohärent“ und „nicht systematisch“. So würden beispielsweise die Monopol-Anbieter auch werben, was entgegen einer Suchtbekämpfung wirke. Bei Automatenspielen hingegen, die eine hohe Suchtgefährdung aufweisen, gebe es kein Monopol, da durch den Glücksspiel-Staatsvertrag bisher mit Ausnahme von Pferdewetten, Casinos und Automaten Glücksspiele nur von den Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden dürfen.
Im Bereich der Werbung für Anbieter von Glücksspiel oder Sportwetten laufen zurzeit in Deutschland mehrere Gerichtsverfahren. Mit der Vorabentscheidung des EU-Gerichts liegt es nun an den Einzelgerichten, entsprechende Urteile zu fällen. Auch eine Neuregelung der Gesetze durch die Regierung könnte folgen.
Ob das deutsche Monopol sinnvoll sei, war zuletzt zunehmend in die Diskussion geraten. 94 Prozent der Wettumsätze laufen sowieso über nicht-lizenzierte Anbieter, nämlich überwiegend online, auf dem Schwarzmarkt oder in privaten Wettbüros.
Autor: Benjamin
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